Unsere Position

Allgemein

Worum geht es uns?

Im Wesentlichen geht es uns um die Unterstützung und Erhaltung des Kitesurfsports im Raum Wursten/Cuxland.

Kitesurfen ist ein friedlicher Sport, der im Einklang mit der Natur stattfindet und eine persönliche Entfaltung fördert.
Da in unserer stressgeplagten Gesellschaft nur noch selten solche Ruhepole zu finden sind, ist uns der Erhalt unserer Sportart besonders wichtig. 

Wo liegt das Problem?

Einerseits wurde Kitesurfen von der Nationalparkverwaltung (NLPV) Niedersächsisches Wattenmeer aufgrund §6 und §12 NWattNPG verboten, da es sich nach Auffassung der NLPV im weitesten Sinne um „Drachen steigen lassen“ handelt.
Als Ausgleich wurden entsprechende Ausnahmeregelungen zusammen mit lokalen Surfschulen und Vereinen erarbeitet, die beidseitig als akzeptabel angesehen wurden: Letztendlich ist der Schutzzweck nachvollziehbar und kein Kiter erhebt den Anspruch in besonders sensitiven Kernzonen Kiten zu gehen.

Im Rahmen einer Überprüfung dieses Schrittes wurden in der nächsten Zeit Gutachten erstellt, die schließlich die Unbedenklichkeit des Kitesurfens bescheinigten (Schikore et al., 2013).
Trotzdem wurden die Zonen in den Folgejahren immer weiter verkleinert oder sogar gestrichen.
In Wremen und Dorum, sowie in vielen anderen Zonen auch, wurde bspw. ein Winterfahrverbot einführt:
Es darf nur noch vom 1.4 bis 31.10 gekitet werden.

Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Andererseits soll das Windsurfen und Kitesurfen durch eine Novellierung der Verordnung über die Befahrung der Bundeswasserstraßen im Bereich der Nordsee (NPNordSBefV) des Bundes generell verboten werden.
Auch eine solche Änderung wollen wir nicht hinnehmen, da Kitesurfen als zukünftig sogar olympische Disziplin somit eindeutig in die Illegalität getrieben und gegenüber anderen Sprotarten diskriminiert würde.

Sind die von der NLPV eingerichteten Kitesurfzonen überhaupt legal?

Nein, nach unserer Auffassung nicht, weil es sich bei einem Kitesurfer um ein Wasserfahrzeug, ähnlich zu einem Windsurfer, Sport- oder Segelboot handelt.

Da die Befahrungsregelung beim Bund liegt hat die NLPV hier massiv ihre Kompetenzen überschritten.

Dagegen haben wir Klage eingereicht.

Interessanterweise scheint diese Auffassung auch nun die NLPV in Schleswig-Holstein zu teilen, da diese eine Änderung der Befahrungsverordnung des Bundes anstrebt.
Diese neue Verordnung würde das Kitesurfen explizit mit einschließen und damit ein legales, allgemeines Kiteverbot durchsetzbar machen.
Auch hiergegen leisten wir zusammen mit anderen Kitesurf-Vereinen und dem Deutschen Seglerverband (DSV) Widerstand, um eine Diskriminierung unserer Sportart zu verhindern.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Argumenten, die von einigen Seiten gegen das Kitesurfen hervorgebracht werden.

Zeit einen Faktencheck zu machen

Stört Kitesurfen die Badegäste?

Dieses Argument wird zunehmend von besorgten Gemeinden eingebracht, die sich um die touristische Attraktivität sorgen, da Badegäste zumeist ein großer wirtschaftlicher Faktor sind.

Insgesamt hat Kitesurfen jedoch einen sehr positiven Stand bei vielen Touristen: Die meiste Zeit und gerade wenn das eher schlechte Wetter nicht unbedingt dazu einlädt am Strand in der Sonne zu liegen, bekommt man oft zu hören wie toll und abwechslungsreich das „bunte Treiben“ auf dem Wasser doch sei.
Kitesurfen ist somit eher ein zusätzlicher Attraktivitätsfaktor der nicht nur die Surfer selbst betrifft.
Tatsächlich kommt es in seltenen Fällen jedoch zu Interessenkonflikten am Strand.
Hierzu gehört einerseits die Nutzung der Badezone durch Kitesurfer, andererseits auch die Nutzung der Kitezone durch Badegäste, die mit den Regelungen nur selten vertraut sind.
Diese Tage sind jedoch selten, da es einerseits warm genug sein muss um genügend Badegäste anzulocken, andererseits sind wirklich warme Sommertage mit ausreichend Wind eher selten.

Wir propagieren deshalb eine gegenseitige Rücksichtnahme, die an unseren lokalen Spots auch sehr gut funktioniert.
Unsere Vereinsmitglieder setzen sich dafür ein!

Weiterhin muss man auch noch hinzufügen, dass es keine Sippenhaft für Kitesurfer geben darf.

Oder sollte man Ihnen das Autofahren verbieten, weil vor Ihnen jemand über Rot gefahren ist?!

Stört Kitesurfen die Flora (Pflanzenwelt)?

Nein. Kitesurfen findet fast ausschließlich auf dem Wasser und nur zum Start- und Landevorgang an entsprechenden Strandzugängen statt, also Bereichen die sowieso touristisch genutzt werden.

Eine Schädigung der Flora ist deshalb zu keinem Zeitpunkt zu befürchten.
Dazu gehört auch, dass Kitesurfer generell sehr sensibel sind, was die Verschmutzung des Strandes anbelangt: Liegengelassener Müll würde uns auf dem Wasser ein zweites Mal begegnen und in einer Müllbrühe kiten will nun wirklich niemand von uns!
Viele Kitesurfer hinterlassen deshalb den Strand sauberer als sie ihn vorgefunden haben!

Schädigt Kitesurfen die Fauna (Tierwelt)?

Die erhöhte Scheuchwirkung von Kitesurfern auf die Vogelwelt ist das häufigste Gegenargument von Naturschützern, das bei jeder Gelegenheit herausgekramt wird.
Entsprechende Studien die dieses Argument belegen gibt es jedoch nicht – tatsächlich ist sogar das Gegenteil der Fall.

Um die Antwort also vorwegzunehmen: Nein, es gibt in der Tat keine besondere Scheuchwirkung und dies wurde auch in einigen lokalen Gutachten, wie zum Beispiel auf Norderney 2011 (Andretzke et al., 2011), festgestellt:
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es immer eine Scheuchwirkung von vornehmlich bewegten Objekten auf Vögel gibt, da es sich um Fluchttiere handelt. Die maßgeblichen Faktoren sind hier einerseits die Fluchtdistanz der Tiere (ab welcher Distanz flüchtet das Tier) und die Gewöhnung, die sich auf eben jene Distanz stark auswirkt. Diese Distanzen variieren je nach Vogelart. Da i.d.R. die Unterschreitung der Distanz des empfindlichsten Vogels im Schwarm ausreicht um diesen auffliegen zu lassen, werden diese Distanzen für Wildvögel extrem großzügig geschätzt. So wird bspw. die maximale Fluchtdistanz einer Graugans bei freier Landschaft für einen Fußgänger auf 100-200m (Flade, 1994) geschätzt, in der Praxis werden jedoch 30m kaum reichen, um das Tier auffliegen zu lassen.

So wurden bspw. bei Beobachtungen auf Norderney bei 91 Aufeinandertreffen zwischen Kitesurfern und Vögeln bei Distanzen von 0 bis  bis hin zu 1800m nur 12 Reaktionen beobachtet (Andretzke et al., 2011): Darauf entfallen in Bereich von weniger als 250m bei 42 Aufeinandertreffen 9 Reaktionen. Tatsache: Reaktionen von Ringelgänsen gab es nur im Bereich von unter 150m, ein Wert der deutlich geringer ist als die geschätzte Fluchtdistanz für einen Fußgänger, der bei 400-500m liegt (zitiert in Gassner et al., 2010)! Dieses Verhalten können auch viele Kitesurfer aus eigener Erfahrung bestätigen, die von einer friedlichen Co-Existenz von Wassersportlern und Vögeln berichten.

Weiterhin muss auch die Möglichkeit einer Störung überhaupt gegeben sein:
Hierzu muss man zunächst einmal auch die Lokationen in Betracht ziehen, wo Kitesurfen momentan über möglich ist. Summiert man die Areale auf, kommt man zu dem Schluss, dass gerade einmal 0,38% des niedersächsischen Wattenmeeres entsprechend genutzt werden. Hinzu kommt, dass Kitesurfen auch nicht immer ausgeübt werden kann und stark von Windstärke, Windrichtung, Temperatur und Uhrzeit abhängig ist. So gibt es an den meisten Tagen durch die starke Tide an der Nordseeküste nur einmal die Möglichkeit zum Kitesurfen. Zu diesem Zeitpunkt muss dann auch noch Windstärke und Richtung stimmen.
Die Wahrscheinlichkeit der häufigsten und Vorzugsrichtung von Wind aus wesentlichen Richtung (NW bis SW) in Cuxhaven, also in exponierter Lage, liegt bei ca. 60%. Die Tage mit über 4 Windstärken bei ca. 45%. Rechnet man das auf das Jahr um bleiben ca. 99 kitebare Tage für einen Westwindspot. Bei einem durch die Tide bestimmten Zeitfenster von maximal 6 Stunden pro Tag bleiben von 2376 Std. gerade mal 594 Std. übrig. Gemessen am gesamten Jahr also gerade mal 6,7%. Für einen Ostwindspot oder Spots in weniger exponierter Lage fällt dieser Prozentsatz sogar noch wesentlich geringer aus.

Schließlich sollte auch noch festgehalten werden, dass sich der Vogelbestand ingesamt, aber gerade auch der Bestand der häufig angeführten rastenden Wasservögel, in den letzten Jahr deutlich erholt hat (Dröschmeier et al., 2011).
Im selben Zeitraum nahm jedoch die Anzahl der aktiven Kitesurfer deutlich zu – ein tatsächlicher Schaden durch Kitesurfer ist somit eher unwahrscheinlich oder zumindest sehr gering, falls man den Argumenten der Naturschutzlobby folgen will.

Warum wird das Kitesurfen dann immer weiter eingeschränkt?

Dieser Umstand hat uns auch lange Gedanken gemacht.

Es gab in der Tat keinen sinnigen Grund für die weitere Einschränkungen, die sogar entgegen der Handlungsempfehlung in den Gutachten getroffen wurden, die übrigens von der NLPV selbst beauftragt wurden.

Irgendwann stießen wir dann jedoch auf einen Evaluierungsbericht von 2013, in dem als langfristiges Ziel die „Rückführung entgegenstehender Nutzungen“, die und der „Abbau der Ausnahmegenehmigungen zum Kitesurfen und verwandter Sportarten“ aufgelistet wird (Scherfose et al., 2013).

Die Antwort muss also heißen: Weil es jemand beschlossen hat und auf der Agenda der NLPV steht.

Momentan fühlen wir uns deshalb vor allem als Bauernopfer, das auf Grund der vielen verlorenen Kämpfe von NLPV, NABU und BUND  gegen diverse wirtschaftliche Interessen endlich mal wieder einen Erfolg herbeiführen soll.

Literaturverzeichnis
Andretzke H., Dierschke, J., Jachmann, F., Normann, K., Herrmann, J., Hagen, S., 2011, Auswirkungen des Kitesurferns auf den Vogelzug im seeseitigen Meeresgebiet vor Norderney 2010/2011, BIOS, Norderney
Flade, M., 1994, Die Brutvogelmeinschaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung (Dissertation), TU Berlin, Eichung
Gassner, E., Winkelbradnt, A., Bernotat, D., 2010, UVP und Strategische Umweltprüfung. Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung, Heidelberg
Scherfose, V., Knoke, V.,  Seidenschwarz, J., Ellenberg, L., Schmidt, P., Bauer, M., Fremuth, W., Wesemüller, H., Waldhausen, M., Wagner, S., Schrader, R., Tobias, K., Heiland, S., Meßner, U., Winkelbrandt, A., Schenck, C., Sinner, K. F., Hoffmann, A., Röhl, U., 2013, Komitee-Bericht zur Evaluierung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, Berlin
Schikore T., Schröder, K., Siedeschnur, G., Zimmermann, M., Maehder, S., Albrecht, O., 2013, Auswirkungen, des Kite- und Windsurferns auf Rastvögel an der Wurster Küste im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer an den Standorten Dorum-Neufeld und Wremen, BIOS, Osterholz-Scharmbeck
Wahl, J., Dröschmeister, R., Langgemach, T., Sudfeldt, C., 2011, Vögel in Deutschland 2011, DDA, BfN, LAG VSW, Münster